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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Knauß Raumsysteme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Knauß Raumsysteme
GmbH dies schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
a) Die Angebote der Firma Knauß Raumsysteme GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung der Firma Knauß Raumsysteme GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
b) Verträge, welche von Vertretern der Firma Knauß Raumsysteme GmbH vermittelt werden, werden ebenso erst durch schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der
Firma Knauß Raumsysteme GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen
behält sich die Firma Knauß Raumsysteme GmbH das Urheberrecht vor.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Knauß Raumsysteme GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der
Firma Knauß Raumsysteme GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart wird, gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht- bzw. Versand- und Verpackungskosten. Die Preise gelten in Euro.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Knauß Raumsysteme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu
gehört insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Knauß Raumsysteme GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Knauß
Raumsysteme GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Knauß Raumsysteme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ebenfalls zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird die Firma Knauß Raumsysteme GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
d) Sofern die Firma Knauß Raumsysteme GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma Knauß Raumsysteme GmbH.
e) Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Knauß Raumsysteme GmbH verlassen hat,
gleichviel, ob die Firma Knauß Raumsysteme GmbH die Verpackungs- und Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Knauß Raumsysteme GmbH
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Gewährleistung
Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH gewährleistet, daß ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
c) Der Kunde muß der Firma Knauß Raumsysteme GmbH Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Knauß Raumsysteme GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Firma Knauß Raumsysteme GmbH nach ihrer Wahl verlangen, daß:
aa) der schadhafte Liefergegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma Knauß Raumsysteme GmbH verschickt wird.
bb)der Kunde den mangelhaften Liefergegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma Knauß Raumsysteme GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt,
daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Knauß Raumsysteme GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile
nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH zu zahlen sind.
e) Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
f) Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH ist berechtigt, insgesamt 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Schlagen diese beiden Nachbesserungsversuche nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
g) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
h) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Knauß Raumsysteme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht anfechtbar.
i) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte der Firma Knauß Raumsysteme GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht
für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
j) Gebrauchtfahrzeuge werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Knauß Raumsysteme GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder
künftig entstehen, werden der Firma Knauß Raumsysteme GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 20% übersteigt.
b) Die Ware bleibt Eigentum der Firma Knauß Raumsysteme GmbH. Vereinbarung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Knauß Raumsysteme GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Knauß Raumsysteme GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf die Firma Knauß Raumsysteme GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Knauß Raumsysteme GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Firma Knauß Raumsysteme
GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die Firma Knauß Raumsysteme GmbH ab. Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die
Firma Knauß Raumsysteme GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Knauß Raumsysteme GmbH hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse
des Dritten.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Knauß Raumsysteme GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches
des Kunden gegen Dritte zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Knauß Raumsysteme GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz
anzuwenden ist – kein Rücktritt vom Vertrag.
f) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, dem amtsgerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und die Ermächtigung
zum Einzug der abgetretenen Forderungen durch den Kunden. Selbiges gilt, wenn ein vom Kunden gegebener Scheck oder Wechsel zu Protest geht.
§ 8 Zahlung
a) Soweit nicht anderes vereinbart, sind Rechnungen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind porto- und spesenfrei zu leisten. Die Firma Knauß
Raumsysteme GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma
Knauß Raumsysteme GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
b) Eine Zahlung gilt erst dann als Erfüllung, wenn die Firma Knauß Raumsysteme GmbH über den Betrag verfügen kann.
c) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma Knauß Raumsysteme GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
d) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Firma Knauß Raumsysteme GmbH andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Firma Knauß Raumsysteme GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks oder Wechsel
angenommen hat.
Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in Höhe des vollen Warenwertes zu verlangen.
e) Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unstreitig sind.
§ 9 Konstruktionsänderungen
Die Firma Knauß Raumsysteme GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten
vorzunehmen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Knauß Raumsysteme
GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Schadenersatzansprüche wegen
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht oder wenn er aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf eine ordnungsmäßige Pflichterfüllung der Firma Knauß Raumsysteme GmbH vertrauen durfte.
§ 11 Erfüllungsort
für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH ist Bächingen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Knauß Raumsysteme GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des
einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitigkeiten bis zu € 2.500,–
Dillingen/Donau an der Brenz und darüber hinaus Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet,
eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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